Rücknahme und Verwertungsnachweis.

Auf Grundlage der Altfahrzeug-Verordnung haben Letzthalter eines Fahrzeugs die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug kostenfrei an den Hersteller des Fahrzeugs zurückzugeben.

Als Hersteller von mehrstufig produzierten Reisemobilen kooperieren wir bei der Rücknahme von Altfahrzeugen mit den Herstellern der Basisfahrzeuge. Dadurch gewährleisten wir ein flächendeckendes Netz aus Rücknahmestellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie laut Gesetz verpflichtet sind, Ihr Altfahrzeug einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Informationen darüber, wo Sie die nächste Rücknahmestelle finden, bekommen Sie direkt beim Basisfahrzeug-Hersteller. Zur Abmeldung Ihres Altfahrzeuges benötigen Sie einen so genannten Verwertungsnachweis, der bestätigt, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde. Diesen Verwertungsnachweis dürfen nur zertifizierte anerkannte Demontagebetriebe ausstellen.

Bei Fragen rund um die Rücknahme helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenn Sie Ihr Sunlight Altfahrzeug kostenlos zurückgeben möchten, dann kontaktieren Sie bitte:

FCA Germany AG
Sitz der Gesellschaft:
Hanauer Landstraße 166
60314 Frankfurt am Main

T 00 800 3428 00 00

fcagroup@fiat-professional.de

 

Sunlight GmbH
Bahnhof 11
88299 Leutkirch
Germany
T +49 7561 9097-200
F +49 7561 9097-400
info@sunlight.de

Bedingungen für die unentgeltliche Rücknahme und Verwertung:

  • Fahrzeug der Klasse M1 oder N1 bis 3,5 t.
  • Wesentliche Bestandteile wie Antrieb (Motor, Getriebe, etc.), Fahrwerk, Karosserie,
    Katalysator oder elektronische Steuergeräte sind im Fahrzeug vorhanden.
  • Es befindet sich kein artfremder Abfall im Fahrzeug.
  • Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens einen Monat in einem Land der Europäischen Union zugelassen.
  • Die Zulassungsdokumente werden mit abgegeben.

 

Quelle: CIVD Caravaning Industrie Verband e.V. 2021