Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel "BYND the Mountain Festival 2024"
Teilnahmebedingungen Verlosung
Die Teilnahme am Gewinnspiel von Sunlight GmbH, ist kostenlos, unabhängig von dem Erwerb von Produkten von Sunlight GmbH und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Mit Kenntnisnahme dieser Teilnahmebedingungen und der Entscheidung zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Sunlight GmbH, Ölmühlestraße 6, 88299 Leutkirch (im Folgenden „Sunlight“ genannt).
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Mitarbeiter von Sunlight sowie deren direkten Familienmitglieder und sämtliche an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sowie deren direkten Familienmitglieder sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Ausdruck „direkte Familienmitglieder“ umfasst alles Folgende: Ehepartner, eheähnliche Beziehungspartner, Kinder oder Stiefkinder (ob natürlich oder durch Adoption), Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Stief-Großeltern, Geschwister, Stiefgeschwister.
Pro Teilnehmer ist nur eine Teilnahme am Gewinnspiel erlaubt. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen; die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Es ist strengstens untersagt, mehrere Adressen oder Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt und führt zum Teilnahmeausschluss.
Teilnahmeausschluss
Sunlight behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Grund für die Annahme besteht, dass ein Teilnehmer anwendbares Recht, die Rechte Dritter, die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder die Spielregeln verletzt, insbesondere bei:
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Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
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falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel
Unabhängig von etwaigen weitergehenden Rechten ist Sunlight in diesem Fall berechtigt, insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
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Ausschluss des Teilnehmers mit sofortiger Wirkung
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Nachträgliche Aberkennung ggf. Rückforderung des Gewinns und Auslosung eines neuen Gewinners.
Gewinnspiel Teilnahme
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, ist Folgendes zu beachten und befolgen:
Das Gewinnspiel findet ausschließlich über den Sunlight Newsletter statt.
Die Bedingungen für die Teilnahme sind wie folgt:
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur über den Newsletter möglich und nur von Sunlight-Besitzer möglich. Die Teilnehmer müssen sich über das Forms-Formular anmelden und alle Daten korrekt ausfüllen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Teilnahmeversuche werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 21.08.2024 bis zum 28.08.2024 möglich.
Gegenstand des Gewinns
12 x Gewinn: zwei Tickets für das BYND the Mountain Festival inkl. Stellplatz
Verlost werden zwölf Mal jeweils zwei Tickets für das BYND the Mountain Festival für den Zeitraum vom 13.-15.09.2024. Darüber hinaus ist folgendes mit inbegriffen:
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Camping Stellplatz auf dem Campingplatz Sölden für 2 Nächte von 13.-15.09.2024
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Wochenend-Ticket für das BYND the Mountain Festival
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Zwei Sunlight Liegestühle
Eine Auszahlung eines Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen. Der Gewinner kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall behält sich Sunlight vor einen neuen Gewinner zu ziehen.
Gewinnermittlung
Die Ermittlung des Gewinners erfolgt am 28.08.2024 nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, die im Teilnahmezeitraum und unter Einhaltung der sonstigen Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel teilgenommen haben. Ist das Gewinnspiel an bestimmte Teilnahmehandlungen verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Teilnahmehandlungen korrekt durchgeführt haben.
Gewinnbekanntgabe
Die Gewinnbekanntgabe des Gewinners erfolgt am 30.08.2024 über Email.
Gewinnbenachrichtigung & Gewinnannahme
Zusätzlich erhält der Gewinner von Sunlight eine Email. Daraufhin muss sich der Gewinner innerhalb von zwei Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung bei Sunlight melden und eine gültige Postanschrift mitteilen.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb einer Woche nach der Gewinnbenachrichtigung, wird der Gewinn nicht zugesprochen. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein, ist Sunlight nicht verpflichtet, richtige Adressen herauszufinden. Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhaften Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten des Teilnehmers. Sollte ein Gewinn aus Gründen, die Sunlight nicht zu verantworten hat, nicht zustellbar sein, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.
Gewinnübergabe Mietfahrzeug
Zur Annahme des Gewinns: (zwei Tickets für das BYND the Mountain Festival) hat der Gewinner sich bei Sunlight zu melden. Anschließend hat der Gewinner Zeit, den Gutschein am 13.-15.09.2024 einzulösen. Für mögliche Mehrkosten kommt der Gewinner selbst auf. Ein möglicherweise verbleibender Gutschein-Restbetrag kann nicht ausbezahlt werden.
Der Gewinn kann nur während des BYND the Mountain Festival am 13.-15.09.2024 eingelöst werden, ansonsten verfällt der Gewinn.
Der Gewinner hat kein Recht, den Gewinn zu einem bestimmten Termin einzufordern.
Kann der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergeben werden, entfällt der Gewinnanspruch.
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Sunlight behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Haftung
Für eine Haftung von Sunlight auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Sunlight haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet Sunlight für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet Sunlight jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sunlight haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung von Sunlight ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Sunlight.
Soweit sich Ansprüche aufgrund oder im Zusammenhang mit einer verlosten Reise bzw. einzelnen Reiseleistungen ergeben, haftet Sunlight hierfür nicht.
Sunlight kann insbesondere für jegliche technischen Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden. Sunlight haftet nicht für die Verfügbarkeit von Instagram bzw. Facebook und die dort verwendete Kommentarfunktion und kann nicht für dort auftretende technische Störungen haftbar gemacht werden.
Der Teilnehmer bestätigt und gewährleistet gegenüber Sunlight dass sein Beitrag im Rahmen des Gewinnspiels nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz- oder Jugendschutzrecht). Er verpflichtet sich insbesondere auch, vor dem Einstellen von Texten, Bildern oder anderen Inhalten die gesetzlich erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten, beispielsweise der Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen, einzuholen. Der Teilnehmer stellt Sunlight von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen folgen, frei und erklärt sich damit einverstanden, Sunlight alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Datenschutz
Sunlight ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Sunlight wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verwenden. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten können Sie unseren Datenschutzhinwiesen entnehmen.
Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnziehung selbst ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Sunlight behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb des laufenden Gewinnspiels zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen Änderungen der Rahmenbedingungen erforderlich ist.